„KI wird die Welt der Juristen verändern"
Wie verändert KI die Arbeit von Anwälten, und was müssen Unternehmen rechtlich beachten? Darum geht es in der neuen Folge des F.A.Z. Podcasts „Künstliche Intelligenz“ mit Lina Böcker, Partnerin der internationalen Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke und Fachanwältin für IT-Recht.
In ihrer Kanzlei übernehme KI vor allem standardisierbare Aufgaben wie Vertragsprüfung und Recherche. „KI ist ein sehr schnelles, effizientes Recherche-Tool, das die Welt der Juristen verändern wird. Und wir merken auch, dass viele Aufgaben, die bisher immer von jüngeren Kollegen erledigt wurden, durch KI ersetzt werden können“, sagt Böcker. Das sei natürlich ein Diskussionsthema, weil die Frage aufkomme, woher künftig der Nachwuchs komme. Denn die Jüngeren fänden schwerer in Recherche und Lektüre hinein und dächten weniger selbst.
Effizienzgewinne durch KI stellen auch das Geschäftsmodell infrage, denn Anwälte rechnen bislang weitgehend nach Stunden ab. Bei den Mandanten reiche die Spannbreite von „bitte gar keine KI“ bis zu dem Wunsch, ein Dokument nach der eigenen auch durch die KI der Kanzlei zu schicken. Die Billable Hour, also die gewohnte Abrechnung nach Stunde, sei „mehr oder weniger tot“, sagt Böcker, „aber Totgesagte leben ja bekanntlich länger“. Viele Mandanten seien bereit, Expertise auch beim KI-Einsatz gut zu bezahlen, denn KI könne die Erfahrung nicht ersetzen, ein Ergebnis richtig einzuordnen. Weniger Arbeit bedeute KI ohnehin nicht: Sie habe „so viel zu tun wie seit Jahren nicht mehr“. Für Unternehmen wird derweil der EU AI Act konkret: Verbote wie das von Social Scoring gelten seit Anfang 2025, seit August dieses Jahres zudem Transparenzpflichten, etwa zur Kennzeichnung von Deepfakes. Da Verstöße hierzulande als Ordnungswidrigkeiten geahndet würden, könnten Vorstände ohne Compliance-Prozesse sogar persönlich haften, warnt Böcker. Mittelständlern rät sie zu einer Bestandsaufnahme, da meist mehr KI im Einsatz sei als gedacht, zu klaren Verantwortlichkeiten, einer Einordnung nach Risikoklassen und einem definierten Governance-Prozess. Das Meiste sei nicht hochriskant, oft übersehen werde aber das Personalwesen: Wo KI über Karriere oder Leistungsbewertung mitentscheide, gelte sie als Hochrisiko-KI. Die Pflicht zur KI-Kompetenz habe der KI-Omnibus der EU zwar abgeschwächt, Schulungen blieben wegen der zivilrechtlichen Haftung aber geboten. Von Angstmacherei hält Böcker wenig, entscheidend sei Verständnis: Der risikobasierte Ansatz des Gesetzes adressiere die richtigen Risiken. Jenseits des AI Act lauern beim Programmieren mit Werkzeugen wie Claude Code urheberrechtliche Risiken: bei den Trainingsdaten, beim Memorisieren konkreter Inhalte im Modell und beim Output. Im Fall GEMA gegen OpenAI wertete das Landgericht München im November 2025 schon das Memorisieren von Liedtexten im Modell als Urheberrechtsverletzung. Auf KI-Agenten sei der AI Act nicht zugeschnitten. Heikel seien vor allem zivilrechtliche Risiken, etwa wenn Agenten, wie im Sommer bei Open AI, aus einer Testumgebung ausbrechen. Unternehmen müssten ihre Agenten daher überwachen, deren Handeln protokollieren und Leitplanken festsetzen, statt diese nur per Prompt vorzugeben. Einen rechtsfreien Raum sieht Böcker dennoch nicht: Grundsätze wie „Wer eine Gefahr schafft, ist dafür verantwortlich, dass sie sich nicht realisiert“ gälten auch für neue Technologien.
Die Folge ist Teil unseres Podcasts „Künstliche Intelligenz“. Er geht den Fragen nach, was KI kann, wo sie angewendet wird, was sie bereits verändert hat und welchen Beitrag sie in der Zukunft leisten kann. Hosts des Podcasts sind Peter Buxmann, Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik an der TU Darmstadt, und Digitalwirtschaft-Redaktionsleiter Holger Schmidt. Die Podcast-Folgen erscheinen jeweils am ersten Mittwoch im Monat.
Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Folge? Schreiben Sie uns gerne per E-Mail: podcast@faz.de
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